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   RG, 07.04.1936 - 1 D 1033/35   

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https://dejure.org/1936,285
RG, 07.04.1936 - 1 D 1033/35 (https://dejure.org/1936,285)
RG, Entscheidung vom 07.04.1936 - 1 D 1033/35 (https://dejure.org/1936,285)
RG, Entscheidung vom 07. April 1936 - 1 D 1033/35 (https://dejure.org/1936,285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Was ist i. S. des § 44 StPO. unter einem unabwendbaren Zufall zu verstehen? 2. Unter welchen Umständen kann ein Verschulden des Verteidigers für den Angeklagten einen unabwendbaren Zufall darstellen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 186
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Im Hinblick auf das Strafverfahren habe es schon das Reichsgericht (RGSt 70, 186 ff.) für eine unvertretbare Härte gehalten, wenn ein möglicherweise unschuldiger Angeklagter durch ein für ihn nicht abwendbares Verschulden seines Verteidigers daran gehindert werden würde, weiter für seine Ehre und Freiheit zu kämpfen.

    Eine Ausnahme bildet lediglich der Strafprozeß (vgl. RGSt 70, 186 [191 f.]; BGHSt 14, 306 [308]).

  • BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23

    Verwerfung der Revision der Einziehungsbeteiligten; Antrag auf Wiedereinsetzung

    Damit hat der Gesetzgeber auf die bereits etablierte höchstrichterliche Rechtsprechung Bezug genommen, der zufolge die schuldhafte Fristversäumnis des Verteidigers für den Angeklagten einen "unabwendbaren Zufall" im Sinne des § 44 StPO a.F. bedeutete, und die sich hierzu nicht nur auf das besondere Schutzbedürfnis des um "Ehre und Freiheit" kämpfenden Angeklagten (hierzu BayObLG, Beschluss vom 16. Januar 1970 - GSSt 1/70, BayObLGSt 1970, 9, 17 f.) sondern auch darauf stützte, dass in der Strafprozessordnung eine dem § 232 Abs. 2 ZPO a.F. (dem jetzigen § 85 Abs. 2 ZPO) entsprechende Vorschrift fehlt (RG, Beschluss vom 7. April 1936 - 1 D 1033/35, RGSt 70, 186, 191; an diese Entscheidung anknüpfend BGH, Beschluss vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60, BGHSt 14, 306).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 340/21

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen ein in Abwesenheit des Betroffenen

    Dessen ungeachtet wird von der überwiegenden Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass auch eine formell rechtskräftige, die Wiedereinsetzung ablehnende Entscheidung des unzuständigen Vorgerichts das Rechtsbeschwerdegericht im Verfahren nach § 346 Abs. 2 StPO nicht binde (vgl. bereits RGSt 70, 186 ff.; RGSt 75, 171 ff.; BGH MDR 1977, 284; OLG Neustadt GA 1960, 121; OLG Düsseldorf NStE Nr. 5 zu § 44; OLG Hamm MDR 1979, 426 f.).
  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Hierunter können auch Vorkommnisse fallen, die auf menschlicher Tätigkeit beruhen, für die aber jede Verantwortlichkeit des Betroffenen abzulehnen ist (vgl. RGSt 70, 186, 187/188).
  • BGH, 27.02.1973 - 1 StR 14/73

    Für den Angeklagten unabwendbarer Zufall bei vorsätzlicher Überschreitung der

    Ein unabwendbarer Zufall kann nun allerdings für den Angeklagten auch darin liegen, daß die Versäumung der Frist von seinem Verteidiger verschuldet worden ist (vgl. RGSt 70, 186, 187/188).

    Ein Angeklagter beachtet die auch von ihm zu fordernde äußerste Sorgfalt in der Regel schon dann nicht, wenn er seine Rechtsangelegenheit weiterhin einem Wahlverteidiger anvertraut, der sich in der Behandlung von Fristsachen als unzuverlässig erwiesen hat (vgl. RGSt 40, 118, 121; 70, 186, 191).

  • BGH, 25.05.1960 - 4 StR 193/60
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  • BGH, 15.12.1971 - IV ZB 79/71

    Versäumung - Prozesshandlung - Zurechnungsgrundsatz - Verschulden des

    Später ist er durch das RGSt 70, 186 f veröffentlichte Urteil allgemein aufgegeben worden.
  • BGH, 17.07.1970 - 3 StR 1/70

    Anforderungen an den Inhalt eines Gesuchs um Wiedereinsetzung des Verfahrens in

    Wie schon aus dem Begriff des unabwendbaren Zufalls zu entnehmen ist, besteht eine "hochgespannte" (vgl. RGSt 70, 186, 191; BGHSt 14, 306, 309) [BGH 25.05.1960 - 4 StR 193/60] persönliche Verantwortlichkeit des zur Einhaltung der Frist verpflichteten Angeklagten (Einziehungsbeteiligten).
  • BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/51

    Wiedereinsetzung. Tag der Urteilszustellung

    Darauf wird mit Recht in RGSt 70, 186 (191) und auch von Schönke (SJZ 47, 678) hingewiesen.
  • BGH, 27.03.1973 - 1 StR 32/73

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision und Wiedereinsetzung in den

    Ein solcher Zufall kann für den Angeklagten auch darin liegen, daß der Verteidiger die Säumnis verschuldet hat (vgl. RGSt 70, 186, 187/188).
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